Wenn Sie mit Ihrem strafrechtlichen Urteil nicht einverstanden sind, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung.
Einspruch einlegen
Sie sind nicht vor Gericht erschienen. Innerhalb von 15 Tagen, nachdem Ihnen das Urteil zugestellt wurde, können Sie gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen. Die Akte wird dann vor demselben Gericht erneut verhandelt.
In Berufung gehen
Sie sind vor Gericht erschienen oder haben die 15-Tage-Frist, um Einspruch einzulegen, versäumt. Sie können nun, innerhalb von 30 Tagen, nachdem das Urteil verkündet wurde (oder nach der Zustellung des Urteils, wenn sie nicht vor Gericht erschienen sind), gegen dieses Urteil in Berufung gehen. Die Akte wird dann vor dem Berufungsgericht neu verhandelt.
Für weitere Informationen nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Anwalt auf. Falls Sie einen Pro-Deo-Anwalt benötigen, finden Sie weitere Informationen über den weiterführenden Link.