Sozialuntersuchungen - Sorgerechtsfragen

Wegen der Kinder kann man sich innerhalb einer Familie uneinig sein. Bei den Meinungsverschiedenheiten geht es etwa um die Beherbergung der Kinder, die Ausübung der elterlichen Rechte oder das Recht der Großeltern auf eine persönliche Beziehung zu ihren Enkeln. Dann kann sich eine beteiligte Person, zum Beispiel der Vater, die Mutter oder die Großeltern, an das Familiengericht wenden, damit dieses eine Entscheidung trifft.

Das Familiengericht trifft in solchen Fällen eine Entscheidung und setzt dabei das Wohl des Kindes an erste Stelle. Vor seiner Entscheidung kann das Gericht eine Sozialuntersuchung anfragen. Diese wird durch einen Mitarbeiter des Justizhauses durchgeführt.

Der Justizassistent sammelt in Gesprächen mit den betroffenen Personen und den Kindern so viele Informationen wie möglich über die aktuelle Situation der Familie. Anschließend leitet er diese samt Stellungnahme an das Familiengericht weiter.