Was sind Strafen und Maßnahmen?

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Nachdem eine Person eine Straftat begangen hat,

  • hat der Untersuchungsrichter oder die Staatsanwaltschaft ihr verordnet, verschiedene Maßnahmen auszuführen
  • oder ein Gericht hat sie zu einer Strafe verurteilt.

Um diese Person dabei zu unterstützen, die Maßnahmen auszuführen und ihre Strafe zu vollstrecken, stehen die Justizassistenten aus dem Justizhaus zur Verfügung. Die Justizassistenten haben ebenfalls die Aufgabe zu kontrollieren, ob die Strafe und die Maßnahmen durchgeführt werden. Die Zusammenarbeit mit dem beauftragten Justizassistenten ist somit nicht freiwillig, sondern zwingend notwendig. So wird gewährleistet, dass die Strafe und die Maßnahmen ausgeführt werden.

Wie genau die Strafen und die Maßnahmen und die damit einhergehende Begleitung aussehen, können Sie in den folgenden Artikeln nachlesen.