Die Opferbetreuung des Justizhauses begleitet, orientiert und informiert Opfer von Straftaten oder deren Angehörige während des gesamten Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, d.h. vom Einreichen der Klage bis zur Strafausführung. Dazu arbeitet die Opferbetreuung mit den Gerichtsbehörden, dem polizeilichen Opferbeistand und den spezialisierten Diensten für Opferhilfe zusammen.
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