Justizlandschaft Strafangelegenheiten

Was passiert, wenn ich eine Straftat begangen habe?

Welche Akteure und Einrichtungen haben mit Strafangelegenheiten zu tun? Und welche Rolle spielt da eigentlich das Justizhaus? Hier finden Sie Antworten auf diese Fragen und erfahren alles über die Justizlandschaft in Strafangelegenheiten.

Polizei, Staatsanwaltschaft und Ermittlungen

Wenn Sie eine Straftat begangen haben, entscheidet die Polizei, ob sie die Staatsanwaltschaft informiert. Wenn sie die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat, entscheidet diese wiederum über den weiteren Verlauf. Wenn notwendig, leitet die Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein. Diese Ermittlungen führt dann wiederum die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft.

Was genau ist eine Straftat?

Eine Straftat ist eine Handlung, die per Gesetz verboten ist und für deren Ausübung der Täter eine Strafe erhält, die ebenfalls gesetzlich geregelt ist.

Entscheidung der Staatsanwaltschaft

Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, entscheidet die Staatsanwaltschaft, was mit Ihrem Fall passiert. Folgende Entscheidungen sind möglich:

  • Einstellung der Strafverfolgung
  • Einstellung der Strafverfolgung durch Zahlung einer bestimmten Geldsumme (Transaktion)
  • Vermittlung und Maßnahmen (Begleitung im Justizhaus)
  • Beantragung einer gerichtlichen Untersuchung
  • Einleitung eines Verfahrens vor dem zuständigen Strafgericht

Gerichtliche Untersuchung

Bei einer gerichtlichen Untersuchung geht Ihre Akte an den Untersuchungsrichter. Auch in diesem Szenario bestehen mehrere Möglichkeiten:

  • Einstellung des Verfahrens
  • Untersuchungshaft: Sie werden vorübergehend inhaftiert.
  • Alternative zur Untersuchungshaft: Begleitung durch das Justizhaus

Gerichtsverhandlung

Nach der gerichtlichen Untersuchung kann es zur Gerichtsverhandlung kommen. Ihr Fall kann vor folgenden Gerichten verhandelt werden:

Nahaufnahme eines Richterhammers mit einer Person im Hintergrund, die etwas auf Papier schreibt.
  • Polizeigericht
  • Korrektionalgericht
  • Assisenhof

Während der Verhandlung wird der Richter Sie zur Tat anhören und eventuelle Zeugen und Experten aufrufen. Gibt es bei Ihrer Straftat Opfer, können auch sie als Zeugen auftreten und als Zivilpartei ihren Antrag auf Entschädigung einbringen. Als Angeklagter können Sie Ihre Verteidigung, eventuell unterstützt oder vertreten durch Ihren Anwalt, vortragen.

Urteil und Art der Strafe

Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, berät sich das Gericht und verkündet zu einem späteren Zeitpunkt dann das Urteil. Für das Urteil gibt es zwei Optionen:

  • Schuldspruch
  • Freispruch

Beim Schuldspruch können Sie eine oder mehrere der folgenden Strafen erhalten:

  • Haftstrafe
  • Geldstrafe
  • Arbeitsstrafe, Bewährungsstrafe

Das Justizhaus begleitet Sie bei Haft-, Arbeits- und Bewährungsstrafen (mehrere Strafen gleichzeitig sind auch möglich). Vor allem wenn Sie das Gefängnis vorzeitig verlassen können oder statt einer Gefängnisstrafe eine Fußfessel tragen müssen, spielt das Justizhaus eine zentrale Rolle in Ihrer Begleitung.

Weitere Infos

Weitere Infos zur Justizlandschaft und der Rolle des Justizhauses bei Strafangelegenheiten erhalten Sie über den weiterführenden Link. Diesen finden Sie unter „Mehr zum Thema“ auf dieser Seite.