Der Ausschuss für juristischen Beistand ist dafür zuständig, den Bereitschaftsdienst der Rechtsanwälte für die juristischen Sprechstunden zu organisieren.
Auch sorgt er für die Verbreitung von Informationen über das Bestehen und die Zugangsbedingungen des juristischen Beistands. Der Ausschuss fördert die Konzertierung und Koordination zwischen den Organisationen für juristischen Beistand und kann der Regierung Empfehlungen aussprechen.
Rechtsuchende, die einen juristischen Rat benötigen
Organisationen, die einen juristischen Beistand anbieten