Beschreibung
Auf Anfrage des Familiengerichts führt das Justizhaus im Rahmen der zivilrechtlichen Aufträge Sozialuntersuchungen in Trennungs- und Scheidungssituationen durch. Die Sozialuntersuchungen helfen dem Gericht bei der Festlegung der Beherbergung, der elterlichen Autorität, der Unterhaltszahlung, der Eintragung ins Bevölkerungsregister, des Einziehens der Kinderzulagen, des persönlichen Umgangs.