Beschreibung
Der Jugendrat (RdJ) sowie die Jugendkommission können zu allen jugendrelevanten Aspekten Gutachten abgeben. Diese Gutachten werden in Eigeninitiative oder auf Anfrage erstellt und richten sich insbesondere an die Regierung der DG. Die Gutachten der Jugendkommission begrenzen sich auf den Bereich der Aus- und Weiterbildung im Jugendbereich.