Betreuung von Jugendlichen im stationären Rahmen

Stationäre Begleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch Hilfestellungen
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Betreuung von Jugendlichen in Wohngemeinschaften

Angepasste Wohnform für junge Erwachsene, die sich in einer schwierigen sozialen Situation befinden
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Bildungsinformationen der Jugendinformationszentren

Allgemeine Informationen über die verschiedenen Bildungswege und die Möglichkeiten, einen Beruf zu erlernen
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Erstellen von Gutachten im Bereich Jugend

Der Jugendrat (RdJ) sowie die Jugendkommission können zu allen jugendrelevanten Aspekten Gutachten abgeben. Diese Gutachten werden in Eigeninitiative oder auf Anfrage erstellt und richten sich insbesondere an die Regierung der DG. Die Gutachten der Jugendkommission begrenzen sich auf den Bereich der Aus- und Weiterbildung im Jugendbereich.
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Individualpädagogische Jugendhilfeprojekte

Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Familien, die sich in Krisen und Belastungssituationen befinden und nicht mehr fähig sind, sich in die Gesellschaft einzufügen. Entwicklung von individuellen Lösungen im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich.
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Information von Jugendlichen

Die Jugendinformationszentren stellen zuverlässige Informationen zur Verfügung. Sie bieten den jungen Menschen aktuelle Inforamtionen an und unterstützen sie bei der Suche nach Informationen. Hauptthemen sind Auslandsaufenthalte, Bildung, Job, Freizeit, Medien und Sexualität.
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Mobile Jugendarbeit

Streetwork und Jugendberatung in Gruppenarbeit und als Einzelfallhilfe
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Orientierung über Hilfeangebote in der DG auf freiwilliger Basis

Der Jugendhilfedienst ist der Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche in Notsituationen mit Wohnsitz in der DG
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Stationäre Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Wohngruppen

Betreuung von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren, die nicht in ihrer Ursprungsfamilie leben können. Die Betreuung erfolgt in Wohngruppen von maximal neun Kindern/Jugendlichen durch ein professionnelles pädagogisches Team.
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Stationäre und ambulante Betreuung von Kindern bis 18 Jahren

Die stationären und ambulanten Angebote mit Ausnahme der begleiteten Besuchskontakte können ausschließlich auf Anfrage des Jugendhilfedienstes, des Jugendgerichts und der Staatsanwaltschaft in Anspruch genommen werden. Durchführung von begleiteten Besuchskontakten.
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