Welche Aufgaben übernimmt das Zentrum für Elektronische Überwachung?

Das Zentrum für Elektronische Überwachung (ZEÜ) kümmert sich um:

  • die Verwaltung der Akten
  • die Kontrolle der erlaubten Ausgänge
  • die Platzierung des Materials

Es arbeitet zusammen mit:

  • dem Justizhaus und den Justizassistenten
  • den auftraggebenden Behörden: Untersuchungsrichter, Gefängnisdirektor, Direktion Haftangelegenheiten des Justizministeriums, Strafvollstreckungsgericht
  • der Kanzlei der Gefängnisse
  • den Polizeidiensten

Permanente Kontrolle

Einer der Dienste im Zentrum für Elektronische Überwachung ist das Monitoring. Dieser Dienst beobachtet ununterbrochen, ob die Personen sich an den erlaubten Ausgang halten.

Das Monitoring ist die Kontaktstelle für die Personen unter elektronischer Überwachung und für die Polizei. Es ist immer erreichbar, 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag.

Sollte es einen Alarm geben, d.h. eine Person verlässt unerlaubt das Haus, verwaltet das Monitoring diesen Alarm. Konkret bedeutet dies, dass ein Mitarbeiter die betroffene Person telefonisch kontaktiert, um zu besprechen, wo das Problem liegt. Es leitet alle wichtigen Informationen an die auftraggebenden Behörden weiter.

In dringenden Fällen, z. Bsp. in medizinischen Notfällen oder im Falle höherer Gewalt, und mit Einverständnis der Direktion des Zentrums für Elektronische Überwachung kann es den Stundenplan einer Person kurzfristig anpassen.

Installation des Materials

Das mobile Team ist ein weiterer Dienst im Zentrum für Elektronische Überwachung. Es kümmert sich um alle technischen Angelegenheiten.

Die Techniker begeben sich zum Wohnort der Person und platzieren das Material an dem Tag, an dem die elektronische Überwachung startet. Sie bringen die elektronische Fußfessel am Knöchel der Person an und installieren die Box sowie gegebenenfalls das GPS-Gerät.

Wenn die elektronische Überwachung beendet ist, holen die Techniker das Material ab und übergeben der Person ihre Entlassungsdokumente. Sollte es während der elektronischen Überwachung zu technischen Problemen kommen, kümmert sich ebenfalls das mobile Team darum.

Vereinbarungsprotokoll

Am 16. Dezember 2015 hat die Deutschsprachige Gemeinschaft ein Vereinbarungsprotokoll mit der Französischen Gemeinschaft unterschrieben. Dieses sieht unter anderem einen gemeinsamen Verwaltungsdienst vor, um die elektronische Überwachung umzusetzen und zu beaufsichtigen. Dabei handelt es sich um das Zentrum für Elektronische Überwachung.

Der Einsatzdienst und der Support-Dienst des Zentrums für Elektronische Überwachung sind in Brüssel angesiedelt.