Dienst für Polizeilichen Opferbeistand

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Die Dienste für polizeilichen Opferbeistand gehören zur Polizei. Es gibt einen Dienst in jeder Polizeizone (Polizeizone Weser-Göhl und Polizeizone Eifel) und auf Ebene der Föderalpolizei in jedem Gerichtsbezirk (Eupen).

Es handelt sich um Dienste erster Linie. Dies bedeutet, dass dieser Dienst Sie sofort nach der Tat dabei unterstützen kann, die notwendigen Schritte einzuleiten. Er wird unabhängig davon tätig, ob Sie Anzeige erstatten oder nicht.

Welche Hilfe können diese Dienste Ihnen anbieten?

Die Dienste für polizeilichen Opferbeistand können:

  • eine erste psychosoziale Unterstützung geben, ein offenes Ohr leihen
  • Informationen erteilen und eine praktische Unterstützung bei den ersten zu erledigenden Schritten bieten. Sie können z. Bsp. bei einer eventuellen Anzeigenerstattung oder bei der Suche nach einer Unterkunft behilflich sein.
  • abhängig von Ihren Bedürfnissen und Erwartungen zu spezialisierten Hilfsdiensten weiterleiten

Der polizeiliche Opferbeistand greift nur für eine kurze Dauer ein. Er bietet keine psychotherapeutische Begleitung an. Er ist ebenfalls zuständig bei Todesfällen, die die Intervention der Polizei erforderten.