Welche Rechte habe ich?

Untenstehend finden Sie allgemeine Informationen zu den Schritten, die Sie als Opfer unternehmen können. Sie können diese Schritte allein oder mit Hilfe eines Anwalts unternehmen. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass ein Strafverfahren und die damit verbundenen Rechte komplexe Bereiche sind und jede Situation einzigartig ist.

Meine Rechte während des Gerichtsverfahrens

Sie haben zwei Möglichkeiten, sich an dem Gerichtsverfahren zu beteiligen:

  • Erklärung als benachteiligte Person
  • Bestellung als Zivilpartei

Bewahren Sie alle Belege auf, die Ihnen helfen, den erlittenen Schaden nachzuweisen, wie etwa ärztliche Bescheinigungen oder Rechnungen.

Meine Rechte während der Ausführung der Strafe oder der Internierung

  • Tatopferkarte – Vollstreckung einer Freiheitsstrafe
  • Opfererklärung/Tatopferkarte – Internierung

Wenn Sie Hilfe brauchen, um diese Fragebögen auszufüllen, können Sie sich an die Opferbetreuung des Justizhauses oder Ihren Anwalt wenden.

Die Erklärung als benachteiligte Person

Welche Rechte habe ich als benachteiligte Person?

  • Sie werden schriftlich über den Verlauf des Verfahrens informiert, d.h. Sie erhalten Informationen zur Einstellung des Verfahrens, zur Eröffnung einer Untersuchung, zur Festlegung einer Sitzung vor dem Gericht usw.
  • Sie können zu der Akte jegliche Unterlagen beifügen, die Sie als wichtig empfinden.
  • Sie können beantragen, die Akte einzusehen oder eine Kopie zu erhalten.

Wie kann ich mich als benachteiligte Person erklären?

Um sich als benachteiligte Person zu erklären, müssen Sie ein spezielles Formular ausfüllen.

Sie erhalten dieses Formular bei der Erstattung der Anzeige bei der Polizei. Sie können es auch bei dem Dienst für polizeilichen Opferbeistand, der Opferbetreuung des Justizhauses und dem Sekretariat der Staatsanwaltschaft erhalten. Ihr Anwalt kann diesen Schritt für Sie unternehmen.

Formular: Erklärung der benachteiligten Person

Die Bestellung als Zivilpartei

Welche Rechte habe ich als Zivilpartei?

Als Zivilpartei haben Sie die gleichen Rechte wie die benachteiligte Person (siehe oben) und können zudem:

  • weitere Untersuchungen anfragen
  • bei einer eventuellen Nachstellung der Tat anwesend sein
  • auf Ihre Anfrage hin vom Untersuchungsrichter mindestens einmal während des Verfahrens angehört werden
  • am Ende der Untersuchung an der Anhörung der Ratskammer teilnehmen. Die Ratskammer entscheidet über den weiteren Verlauf der Akte
  • sich während der Verhandlung vor dem Gericht zu den Ereignissen äußern
  • eine Entschädigung für den erlittenen Schaden fordern

Wie kann ich mich als Zivilpartei bestellen?

Während der laufenden Untersuchungen 

Sie müssen eine Erklärung vor dem Untersuchungsrichter einreichen. Achtung, ist noch kein Untersuchungsrichter mit der Akte befasst, ist dies mit Kosten für Sie verbunden. Es ist somit ratsam vorher einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Während der Sitzung vor dem Strafgericht

Sie müssen während dieser Sitzung anwesend sein oder sich von einem Anwalt vertreten lassen. Sie müssen Ihren erlittenen Schaden erklären und im besten Fall Belege dazu einreichen.

Opfererklärung/Tatopferkarte

Wurde der Täter verurteilt, können Sie als Opfer anfragen, in die Ausführung der Strafe bzw. der Internierung einbezogen zu werden. Dazu müssen Sie eine Opfererklärung bzw. eine Tatopferkarte ausfüllen.

Diese beiden Formulare ermöglichen Ihnen:

  • über alle Entscheidungen, die den Täter betreffen, informiert zu werden. Etwa, wenn der Täter Hafturlaub oder die elektronische Überwachung beantragt, die Haftstrafe endet oder der Täter endgültig entlassen wird.
  • Bedingungen zu formulieren, die das Gericht dem Täter auferlegen kann. Beispielsweise das Verbot, sich in der Nähe Ihres Wohnortes aufzuhalten oder mit Ihnen Kontakt aufzunehmen.
  • die Gründe für Ihre Forderungen in einer Anhörung vor einem Richter oder Strafvollstreckungsgericht erläutern.
Opfererklärung Tatopferkarte Internierung
Tatopferkarte – Vollstreckung einer Freiheitsstrafe