Die erweiterte Rechtshilfe: das Pro-Deo-System

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Die erweiterte Rechtshilfe ermöglicht Ihnen, einen Anwalt kostenlos oder teilweise kostenlos zu beauftragen. Besser bekannt ist dieses Angebot unter dem Namen „Pro Deo Anwalt“.

Um diesen beantragen zu können, müssen Sie gewisse Bedingungen erfüllen und einige Dokumente vorlegen. Ausschlaggebend ist unter anderem Ihr Einkommen und das der Personen, mit denen Sie unter einem Dach wohnen. Genauere Informationen zu den Bedingungen erhalten Sie in der Broschüre und auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer.

Wann und wo können Sie auf die sogenannte erweiterte Rechtshilfe zurückgreifen?

Die Sprechstunde zur Pro Deo Bezeichnung findet in Eupen statt:

  • im Justizpalast, Rathausplatz 4, 4700 Eupen
  • jeden Mittwoch von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr, ausgenommen im Juli

Was müssen Sie mitbringen?

Bringen Sie bitte folgende Dokumente mit, die maximal zwei Monate alt sein dürfen:

  1. eine Haushaltzusammensetzung

Sie können im Justizhaus ein Antragsformular abholen, um diese Bescheinigung gratis bei der Gemeinde zu beantragen.

  1. die Belege der Einkünfte Ihres Haushaltes der drei letzten Monate

Das bedeutet, die Belege der monatlichen Einkünfte aller volljährigen Mitbewohner Ihres Haushaltes, inklusive Ihrer eigenen. Für Selbstständige zählt der letzte Steuerbescheid, die letzte Mehrwertsteuererklärung, die Bescheinigung des Buchhalters.

  1. das Antragsformular

Das Antragsformular erreichen Sie über die weiterführenden Links auf der Internetseite Sie können das Antragsformular auch vorher im Justizhaus abholen.

Falls Sie Fragen zum Ablauf der erweiterten Rechtshilfe haben, können Sie sich gerne an das Justizhaus wenden oder den Vorsitzenden des Büros für erweiterte Rechtshilfe der Rechtsanwaltskammer Eupen/Sankt Vith kontaktieren.