Soziale Begleitung

Untersuchungshäftlinge, verurteilte Häftlinge und Personen, die eine Begleitung nach ihrem Gefängnisaufenthalt wünschen, haben unterschiedliche Bedürfnisse. Zudem sind die Situationen, in denen sie sich befinden, verschieden. Daher unterscheidet sich auch die soziale Begleitung deutlich.

Untersuchungshäftlinge

Während der Untersuchungshaft werden oft finanzielle Fragen geklärt. Der Psychologieassistent kann beispielsweise bei den folgenden Fragen helfen: Habe ich noch Zugriff auf mein Konto? Erhalte ich weiterhin Arbeitslosen- oder Krankengeld? Wie kann ich meine Miete bezahlen?

Die Untersuchungshäftlinge stellen sich jedoch auch weitere Fragen. Was passiert mit meinem Haustier? Wie informiere ich meinen Arbeitgeber? Gibt es noch andere Personen, die ich über meine Haft informieren muss?

Verurteilte Häftlinge

Bei den verurteilten Häftlingen klärt die soziale Begleitung meistens Fragen zur Haftgestaltung beziehungsweise zur Entlassung.

Der Psychologieassistent gibt den Häftlingen Informationen zu möglichen Weiterbildungen, die im Gefängnis angeboten werden, und erklärt ihnen, dass sie die Möglichkeit haben, im Gefängnis zu arbeiten.

Um die Entlassung vorzubereiten, können die Häftlinge Spezialausgänge (max. 12 Stunden) und anschließend Hafturlaube (36 Stunden) beantragen. Diese erlauben ihnen beispielsweise, einer Therapie zu folgen oder nach einer Arbeit zu suchen. Der Hafturlaub dient auch dazu, die sozialen Kontakte zu Angehörigen und Freunden zu stärken.

Verlaufen die Spezialausgänge und die Hafturlaube gut, haben die Häftlinge die Chance, eine elektronische Fußfessel und anschließend eine bedingte Freilassung anzufragen.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass nicht zwingendermaßen alle Etappen durchlaufen werden müssen. Ein Häftling kann beispielsweise eine bedingte Freilassung beantragen, ohne vorher eine elektronische Fußfessel gehabt zu haben.

Die Daten, ab denen ein Häftling die genannten Modalitäten anfragen kann, hängen von der Dauer seiner Gesamtstrafe ab. Zudem ist die Genehmigung abhängig vom Verhalten des Häftlings, seiner Einsicht bezüglich der Straftaten und der Rückfallgefahr.

Die Strafgefangenenbetreuung bietet eine Unterstützung an, um Anträge zu stellen, und parallel, um nach einer geeigneten Therapie, einer neuen Wohnung, einer Arbeit usw. zu suchen.

Entlassene Personen

Falls nach der Entlassung der Wunsch besteht, weiter von der Strafgefangenenbetreuung begleitet zu werden, ist dies möglich.

Der Psychologieassistent hilft den Personen beispielsweise dabei, Termine bei der Bank oder im ÖSHZ wahrzunehmen. Es können auch Gespräche weitergeführt werden, wobei es sich in diesem Fall nicht um eine anerkannte Therapie handelt.