Beschreibung
Auf Anfrage des Gerichts erstellt das Justizhaus einen Vertrag mit den Verurteilten, denen eine autonome Bewährungsstrafe auferlegt wurde. Nachdem die Bewährungskommission diesen Vertrag für gültig erklärt hat, begleitet und kontrolliert das Justizhaus den Verurteilten bei der Umsetzung der im Vertrag festgelegten Auflagen.