Beschreibung
Auf Anfrage des Strafvollstreckungsgerichts, der Gefängnisverwaltung oder des Untersuchungsrichters begleitet und kontrolliert das Justizhaus Verurteilte und Beschuldigte, die mittels einer elektronischen Überwachung ihre Haftstrafe beziehungsweise Untersuchungshaft zu Hause absitzen.