Beschreibung
Auf Anfrage der Staatsanwaltschaft setzt das Justizhaus das Verfahren Vermittlung und Maßnahmen als Alternative zum Strafgerichtsverfahren um. Dazu werden Vermittlungsgespräche zwischen Opfer und Täter geführt, um eine wiedergutmachende Antwort auf einen materiellen oder moralischen Schaden zu finden. Im Falle einer Einigung im Rahmen des Verfahrens Vermittlung und Maßnahmen findet auch die anschließende Begleitung zur Umsetzung der Auflagen und Kontrolle der Einhaltung der Auflagen statt, z.Bsp. die Zahlung der Entschädigung des Opfers oder die Durchführung der Arbeit im Interesse der Allgemeinheit.