Information für alle an Adoption interessierte Familien

Die Zentrale Behörde der Gemeinschaft für Adoption (ZBGA) ist zuständig für Information, Vorbereitung und Nachbetreuung von Adoptionskandidaten. Sie führt auch Sozialuntersuchungen durch, die während des Adoptionsverfahrens durch das Jugendgericht in Auftrag gegeben werden.
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Nachbetreuung der adoptierenden Familien

Auskunft, Hilfe oder Unterstützung von adoptierten Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Adoptiveltern.
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Vorbereitung der adoptierenden Familien

Organisation des Vorbereitungsseminars, an dem alle Adoptionskandidaten teilnehmen müssen. Durchführung der Sozialuntersuchungen, die während des Adoptionsverfahrens durch das Jugendgericht in Auftrag gegeben werden.
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