Vermittlung und Betreuung von Pflegeeltern

Der Pflegefamiliendienst vermittelt Pflegekinder auf Anfrage des JHD oder des Jugendgerichtes in Pflegefamilien und begleitet das Kind und die Pflegefamilie für die Dauer der Unterbringung.
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Vermittlung zwischen Täter und Opfer um eine außergerichtliche Einigung zur Wiedergutmachung herbeizuführen.

Der Vermittlungsdienst arbeitet ausschließlich im Auftrag der Staatsanwaltschaft und des Jugendgerichts. Er gibt jugendlichen Tatverdächtigen die Möglichkeit, ihre Taten außergerichtlich und selbstverantwortlich wiedergutzumachen.
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