Erstberatung des Justizhauses

Die Erstberatungsstelle empfängt, informiert und orientiert den Bürger anonym, der sich Fragen zum Verfahrensverlauf, den Zuständigkeiten und den Folgen eines anstehenden Gerichtsverfahrens vor einem Familien- oder Strafgericht stellt. Dazu helfen die Mitarbeiter des Justizhauses das Anliegen des Bürgers deutlich zu machen und informieren über die unterschiedlichen Möglichkeiten, die ihm zur Verfügung stehen und leiten gegebenenfalls den Bürger an andere spezialisierte Dienstleister weiter.
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Juristische Beratung

Die juristische Beratung erster Linie ist eine kostenlose Anlaufstelle. Rechtsanwälte bieten eine erste Einschätzung des juristischen Problems sowie fachgerechte Hinweise auf weitere Beratungsangebote oder spezialisierte Dienstleister.
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Stellungnahme im Hinblick einer Entscheidung des Familiengerichts zu Fragen der Beherbergung von Minderjährigen in Trennungs- und Scheidungssituationen

Auf Anfrage des Familiengerichts führt das Justizhaus im Rahmen der zivilrechtlichen Aufträge Sozialuntersuchungen in Trennungs- und Scheidungssituationen durch. Die Sozialuntersuchungen helfen dem Gericht bei der Festlegung der Beherbergung, der elterlichen Autorität, der Unterhaltszahlung, der Eintragung ins Bevölkerungsregister, des Einziehens der Kinderzulagen, des persönlichen Umgangs.
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Stellungnahme im Hinblick auf Hafturlaub, Alternativen zur Untersuchungshaft, Arbeitsstrafe, Bewährung, bedingte Freilassung oder elektronische Überwachung

Auf Anfrage der Gerichts- oder Verwaltungsbehörden führt das Justizhaus Sozialuntersuchungen durch, die den Gerichts- oder Verwaltungsbehörden zu einem Urteil oder zu einer Entscheidung verhelfen. Diese Sozialuntersuchungen können im Hinblick auf die Erteilung eines Hafturlaubs, einer Alternative zur Untersuchungshaft, einer Arbeitsstrafe, einer Bewährung, einer bedingten Freilassung oder einer elektronischen Überwachung durchgeführt werden.
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Strafgefangenenbetreuung

Die Strafgefangenenbetreuung informiert, orientiert und begleitet deutschsprachige Untersuchungshäftlinge und verurteilte Häftlinge sowie deren Angehörige. Wie eine solche Begleitung jedoch konkret in die Realität umgesetzt wird, hängt von der Situation und den Bedürfnissen der Häftlinge ab. Die Strafgefangenenbetreuung kann einen Beitrag zur Gestaltung der Haft anbieten, sowie eine Unterstützung, um die Rückkehr in ein Leben außerhalb des Gefängnisses vorzubereiten.
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Vermittlung zwischen Opfer und Täter

Die VoG Médiante vermittelt zwischen Opfer und Täter, die in ein Strafverfahren verwickelt sind, um die daraus resultierenden Schwierigkeiten sowohl auf der Beziehungsebene als auch auf materieller Ebene auf konzertierte Weise zu bearbeiten
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Vermittlung, Begleitung und Kontrolle in außergerichtlichen Strafverfahren

Auf Anfrage der Staatsanwaltschaft setzt das Justizhaus das Verfahren Vermittlung und Maßnahmen als Alternative zum Strafgerichtsverfahren um. Dazu werden Vermittlungsgespräche zwischen Opfer und Täter geführt, um eine wiedergutmachende Antwort auf einen materiellen oder moralischen Schaden zu finden. Im Falle einer Einigung im Rahmen des Verfahrens Vermittlung und Maßnahmen findet auch die anschließende Begleitung zur Umsetzung der Auflagen und Kontrolle der Einhaltung der Auflagen statt, z.Bsp. die Zahlung der Entschädigung des Opfers oder die Durchführung der Arbeit im Interesse der Allgemeinheit.
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