Was die Technik betrifft

Drei technische Mittel stehen dem Zentrum für Elektronische Überwachung (ZEÜ) zur Verfügung:

1. Die elektronische Fußfessel

Dieses Band wird um den Knöchel am Fußgelenk angelegt. Es dient zur Kontrolle, ob die Person sich an den erlaubten Ausgang hält.

  • Es gibt zwei unterschiedliche Varianten. Bei der ersten kann anhand der elektronischen Fußfessel bestimmt werden, ob die Person sich im Haus befindet oder nicht.
  • Bei der zweiten ist die elektronische Fußfessel zusätzlich mit einem GPS-Gerät ausgestattet. So kann genau bestimmt werden, wo die Person sich befindet.  

2. Die Box

Diese wird im Haus installiert. Die elektronische Fußfessel verbindet sich mit der Box. So wird überprüft, ob die Person sich im Haus befindet. Die Box leitet diese Informationen an das Zentrum für Elektronische Überwachung weiter.

Die Box ist mit einem Telefonhörer ausgestattet. So kann das Zentrum für Elektronische Überwachung die Person über die Box anrufen und umgekehrt.

3. Das GPS-Gerät

Dieses kleine Gerät muss die Person immer bei sich tragen, wenn sie das Haus verlässt. Es dient dazu, die genaue Position der Person zu bestimmen. So kann überprüft werden, wo genau sich die Person befindet.

Das Zentrum für Elektronische Überwachung kann die Person über dieses Gerät kontaktieren und umgekehrt. Die GPS-Positionsbestimmung einer Person wird ausschließlich für die Untersuchungshaft unter elektronischer Überwachung angewandt.

Um eine elektrische Fußfessel zu erhalten, muss die betroffene Person also einen Wohnsitz oder Aufenthaltsort in Belgien haben. Hinzu kommt, dass die Person für die Dauer der elektronischen Überwachung stets telefonisch erreichbar sein muss.