Die Bewährung

Was genau versteht man unter Bewährung? Wie verläuft die Begleitung? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.

Unter gewissen Bedingungen kann ein Gericht entscheiden, keine Strafe zu verkünden. Oder, dass die verkündete Haft- oder Geldstrafe nicht ausgeführt werden muss. Dies unter der Bedingung, dass der Straftäter während eines bestimmten Zeitraums gewisse Auflagen einhält.

Man spricht dann von

  • einer Aussetzung der Urteilsverkündung (hiernach Aussetzung) mit Bewährungsauflagen oder
  • einem Strafaufschub der Haupthaft- oder Hauptgeldstrafe (hiernach Strafaufschub) mit Bewährungsauflagen

Die Bewährungsfrist beträgt zwischen einem und fünf Jahren. Die Dauer legt das Gericht fest. Die Auflagen bestehen aus zwei Kategorien:

  • Verpflichtungen, wie zum Beispiel Therapie, Sensibilisierungskurs zur Straßenverkehrssicherheit beim VIAS-Institut, und
  • Verboten, wie zum Beispiel ein Kontaktverbot zu bestimmten Personen.

Die Verurteilung mit einem Strafaufschub steht im Auszug des Strafregisters, die Aussetzung nicht.

Die Rolle des Justizassistenten

Der Justizassistent begleitet und kontrolliert die Straftäter. Er lädt den Verurteilten zu einem Erstgespräch vor. Dem Straftäter werden unter anderem das Urteil, die Erwartungen der Bewährungskommission und die Rolle des Justizassistenten erklärt.

Gemeinsam mit dem Straftäter werden Ziele gesetzt, um die Einhaltung der Auflagen zu erfüllen.

Es wird gegebenenfalls mit anderen Diensten, zum Beispiel einer Entzugsklinik, zusammengearbeitet, die den Straftäter dabei unterstützen die Auflagen zu erfüllen. Regelmäßig werden Gespräche im Justizhaus geführt. Auch Hausbesuche und Gespräche mit Familienmitgliedern, Mitbewohnern usw. finden statt.

Der Justizassistent hat nicht nur eine Begleit-, sondern auch eine Kontrollfunktion. Um zu kontrollieren, ob die Auflagen eingehalten werden, benötigt er Belege, die der Straftäter ihm vorlegt, zum Beispiel einen Arbeitsvertrag. Er kann aber auch mit Drittpersonen in Kontakt treten, zum Bespiel einem Therapeuten oder der Polizei.

Der Justizassistent berichtet der Bewährungskommission regelmäßig darüber, wie die Begleitung verläuft, ob die Auflagen eingehalten werden und wie die derzeitige Situation des Verurteilten aussieht.

Das Gericht kann auch einen einfachen Strafaufschub oder eine einfache Aussetzung ohne Bewährungsauflagen aussprechen.  Die Person wird in diesem Fall nicht von einem Justizassistenten begleitet.

Die Rolle der Bewährungskommission

Die Bewährungskommission ist das Kontrollorgan. Sie überwacht die Einhaltung der Auflagen anhand der Berichte des Justizassistenten und trifft Entscheidungen. Die Sitzungen der Bewährungskommission finden monatlich statt. Die Staatsanwaltschaft ist als beratendes Organ anwesend.

Die Bewährungskommission kann die Auflagen anpassen, zeitweilig aufheben oder streichen. Sie kann die Auflagen aber nicht verschärfen.

Abschluss der Bewährungszeit

Kurz bevor die Bewährungszeit endet, findet ein Endgespräch statt. Der Justizassistent setzt einen Endbericht auf und übermittelt ihn der Bewährungskommission. Die Akte wird im Justizhaus geschlossen, sobald die Bewährungsfrist ausgelaufen ist.

Die Bewährung kann auch vorzeitig beendet werden. Zum Beispiel, wenn eine Person ihre Auflagen nicht einhält oder weitere Straftaten begeht. Die Bewährungskommission kann entscheiden, die Akte der Staatsanwaltschaft zu übermitteln. Diese kann entscheiden, den Verurteilten vor Gericht zu laden, um den Strafaufschub zu widerrufen und die Hauptstrafe anzufragen oder, bei einer Aussetzung, die Verkündung einer Strafe anzufragen.

In manchen Fällen kann das Gericht auch einen einfachen Strafaufschub/eine einfache Aussetzung in einen Strafaufschub/eine Aussetzung mit Bewährungsauflagen umwandeln oder neue Bewährungsauflagen auferlegen.