Wie kann ich eine Anzeige erstatten?

Wann sollte ich eine Anzeige erstatten?

Es ist in Ihrem Interesse, schnellstmöglich nach der Tat Anzeige zu erstatten. Dies ermöglicht der Polizei, präzise Informationen aufzunehmen, z. Bsp. die genaue Uhrzeit der Tat oder eine Beschreibung des Verdächtigen. Zudem hat sie so die Möglichkeit, den erlittenen Schaden festzuhalten, wie etwa eine Beschreibung der gestohlenen Dinge, der Verletzungen usw.

Wie kann ich eine Anzeige erstatten?

Um eine Anzeige zu erstatten, können Sie in jeder Polizeidienststelle persönlich vorstellig werden.

Sie können sich auch an den Dienst für polizeilichen Opferbeistand Ihrer Polizeizone oder der Föderalpolizei wenden. Diese Dienste nehmen die Anzeige zwar nicht entgegen, können diesen Schritt aber mit Ihnen vorbereiten, Sie dorthin begleiten und Ihnen hinterher zur Seite stehen.

Wenn Sie in der Polizeidienstelle vorstellig werden, vergessen Sie nicht Ihre Identitätsdokumente und alle Unterlagen, die in Zusammenhang mit der Tat wichtig sein könnten mitzunehmen, z. Bsp. Ihr Handy im Falle von Bedrohungen.

Erst werden sie bei einer Empfangsperson vorstellig. Sie nimmt Ihre Identität und den Grund Ihres Kommens auf.

Anschließend wird ein Polizist Sie vertraulich empfangen. Er erstellt einen ersten Bericht, Initialprotokoll genannt. Dazu müssen Sie erklären, was passiert ist. Dieser Polizist hilft Ihnen, die Details zu formulieren.

Am Ende des Gespräches haben Sie das Recht, eine Kopie Ihrer Aussage zu erhalten. Sie erhalten ebenfalls eine Klagebescheinigung. Sie bestätigt die Erstattung der Anzeige und enthält wichtige Informationen: das Aktenzeichen, erste Erklärungen zu Ihren Rechten und die Angaben verschiedener Dienste, die Ihnen behilflich sein können.

Gibt es andere Möglichkeiten, um Anzeige zu erstatten?

Sie können auch einen Brief an den Prokurator des Königs des Gerichtsbezirks, in dem die Tat stattgefunden hat, senden. Eine weitere Möglichkeit ist die Bestellung als Zivilpartei vor dem Untersuchungsrichter.

Gibt es Ausnahmen? Ja, bei der Anhörung von Minderjährigen

Wurde ein Minderjähriger Opfer oder Zeuge einer bestimmten Straftat, sieht das Gesetz eine besondere Regelung vor.

Der Minderjährige hat das Recht, von einer volljährigen Person seiner Wahl begleitet zu werden. Der Untersuchungsrichter oder Prokurator des Königs kann diese Wahl jedoch unter gewissen Umständen verbieten.

Der Untersuchungsrichter oder Prokurator des Königs kann entscheiden, eine Ton- und Bildaufnahme der Anhörung zu veranlassen. Der Minderjährige muss seine Aussage somit nicht mehrere Male wiederholen. Dies wäre sehr traumatisch.

Es ist jedoch keine Garantie, dass keine weitere Aussage mehr gemacht werden muss.

Minderjährige über 12 Jahre müssen ihr Einverständnis zu einer solchen Aufnahme geben. Minderjährige unter 12 Jahre müssen nur über die Aufnahme informiert werden.

Diese Anhörungen finden in einem speziell dafür eingerichteten Raum statt. Sie werden von spezialisierten Ermittlern durchgeführt.