Wie kann ich eine Entschädigung des erlittenen Schadens erhalten?

Zunächst muss man zwischen den Arten von Schaden unterscheiden:

  • Personenschaden: Körperverletzungen und eventuelle Folgen
  • moralischer Schaden und seelische Folgen der Tat, z. Bsp. Verlust eines Angehörigen, psychisches Leid usw.
  • sach- und wirtschaftlicher Schaden, z. Bsp. gestohlenes Geld, Verdienstausfall usw.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Entschädigung zu fordern:

  • das Eingreifen der Versicherungsgesellschaften
  • eine Zivilklage
  • die Kommission für finanzielle Unterstützung zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und von Gelegenheitsrettern

Das Eingreifen der Versicherungsgesellschaften

Überprüfen Sie als erstes, ob eine Versicherung Ihren Schaden ganz oder teilweise übernimmt, z. Bsp. Arbeitsversicherung, Diebstahlversicherung, Fahrerversicherung usw.

Zögern Sie nicht, Kontakt mit Ihrer Versicherungsgesellschaft aufzunehmen. Möglicherweise besitzen Sie auch eine Rechtsschutzversicherung, die Ihre Gerichtskosten, wie z. Bsp. Anwaltskosten oder Gutachten decken kann. Solche Rechtsschutzversicherungen werden oft in Verbindung mit einer Haftpflichtversicherung, auch bekannt als Familienversicherung, abgeschlossen.

Die Zivilklage

Kommt die Versicherung nicht für den ganzen Schaden auf, können Sie eine Entschädigung vom Täter verlangen. Dazu müssen Sie eine Zivilklage vor dem Strafgericht oder vor dem Zivilgericht erheben.

Bewahren Sie dazu alle Dokumente auf, die Ihren Schaden belegen, z. Bsp. ärztliche Bescheinigungen, Rechnungen, Bescheinigungen über einen Einkommensverlust usw.

Diese Verfahren sind kompliziert und können hohe finanzielle Auswirkungen haben. Zögern Sie also nicht, einen Anwalt zu kontaktieren.

Erklärt das Gericht Ihre Zivilklage für begründet, wird der Täter verurteilt, Ihnen den erlittenen Schaden zu ersetzen.

Strafgericht

Wird entschieden, dass Ihr Fall vor das Strafgericht kommt, können Sie Ihre Zivilklage parallel zu der öffentlichen Klage erheben. Dazu müssen Sie sich jedoch als Zivilpartei bestellen.

Zivilgericht

Ihre Klage vor dem Strafgericht wurde abgewiesen oder Sie haben sich nicht an dem Strafverfahren beteiligt? Sie können nun eine Zivilklage vor dem Zivilgericht einreichen. Sie müssen jedoch beweisen, dass der Täter die Straftat begangen hat.

Läuft noch ein Verfahren vor dem Strafgericht, muss der Zivilrichter warten, bis der Fall dort abgeschlossen ist.

Kommission für finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und von Gelegenheitsrettern

Handelt es sich um vorsätzliche Gewalttaten und Sie können keine ausreichende Entschädigung des Täters erhalten, da der Täter z. Bsp. unbekannt oder zahlungsunfähig ist? Die oben genannte Kommission kann in bestimmten Fällen und unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung gewähren. Sie prüft, ob und in welcher Höhe sich der Staat an den Kosten beteiligen kann.

Wer kommt für eine finanzielle Hilfe in Frage?

  • Opfer und Angehörige von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten
  • Opfer und Angehörige der Opfer von Terroranschlägen
  • Angehörige minderjähriger Opfer, die eine langfristige medizinische oder therapeutische Behandlung benötigen
  • Angehörige von Vermissten
  • Personen, die bei der Rettung eines Opfers einen Schaden erlitten haben