Ich habe Fragen zur Justiz. An wen kann ich mich wenden?

Das Justizhaus bietet eine Erstberatung während seiner Öffnungszeiten an. Sie können sich telefonisch oder persönlich im Justizhaus melden.

Detaillierte Informationen über die Erstberatung finden Sie im weiterführenden Link.

Wo kann ich mit einem Anwalt sprechen?

Im Justizhaus in Eupen und im Haus der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Sankt Vith haben Sie die Möglichkeit, persönlich und kostenlos mit einem Anwalt zu sprechen.

Alle Informationen zu der juristischen Sprechstunde finden Sie im weiterführenden Link.

Wie kann ich einen Pro-Deo-Anwalt beantragen?

Die sogenannte erweiterte Rechtshilfe, besser bekannt als Pro-Deo-System, ermöglicht Ihnen, einen Anwalt kostenlos oder teilweise kostenlos zu beauftragen.

Detaillierte Auskünfte, wie Sie einen Pro-Deo-Anwalt beantragen können, finden Sie in dem weiterführenden Link.

Wie ist der aktuelle Stand meiner Anzeige?

Wenn Sie Opfer einer Straftat sind, greifen Ihnen unterschiedliche Dienste unter die Arme.

Detaillierte Informationen finden Sie auf dieser Internetseite im Bereich Opferbetreuung. Sie können sich auch gerne sofort an die Opferbetreuung des Justizhauses wenden.

Mein Führerschein ist mir entzogen worden. Wann erhalte ich diesen zurück?

Um weitere Informationen bezüglich der Rückgabe Ihres Führerscheins zu erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Polizeigericht auf.

Ich muss einen VIAS-Kurs belegen. Was muss ich jetzt tun?

Wenn Sie einen VIAS Kurs belegen müssen, zögern Sie nicht, das Justizhaus zu kontaktieren. Wir werden dann bereits Ihre Angaben aufnehmen. Sobald die Akte bei uns eingetroffen ist, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Was kann ich machen, wenn ich mit meinem strafrechtlichen Urteil nicht einverstanden bin?

Wenn Sie mit Ihrem strafrechtlichen Urteil nicht einverstanden sind, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung.

Einspruch einlegen

Sie sind nicht vor Gericht erschienen. Innerhalb von 15 Tagen, nachdem Ihnen das Urteil zugestellt wurde, können Sie gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen. Die Akte wird dann vor demselben Gericht erneut verhandelt.

In Berufung gehen

Sie sind vor Gericht erschienen oder haben die 15-Tage-Frist, um Einspruch einzulegen, versäumt. Sie können nun, innerhalb von 30 Tagen, nachdem das Urteil verkündet wurde (oder nach der Zustellung des Urteils, wenn sie nicht vor Gericht erschienen sind), gegen dieses Urteil in Berufung gehen. Die Akte wird dann vor dem Berufungsgericht neu verhandelt.

Für weitere Informationen nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Anwalt auf. Falls Sie einen Pro-Deo-Anwalt benötigen, finden Sie weitere Informationen über den weiterführenden Link.