Erstberatung: Auswege finden aus heiklen Situationen

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Das Justizhaus ist Ihre Anlaufstelle, wenn Sie allgemeine Fragen in Bezug auf die Justiz haben. Als Bürger erhalten Sie hier die sogenannte Erstberatung.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie direkt betroffen sind oder ob jemand in Ihrem Umfeld betroffen ist.

Die Mitarbeiter des Justizhauses behandeln Ihre Fragen vertraulich und erteilen Ihnen Auskünfte. Oder das Team leitet Sie an die Einrichtung weiter, die Sie ausführlich beraten oder Ihnen direkt helfen kann.

Hier einige Beispiele von Situationen, in denen Sie sich an das Justizhaus wenden können:

Sie sind persönlich betroffen:

  • Ich bin von der Polizei zu einer Anhörung vorgeladen worden. Was bedeutet das?
  • In meinem Urteil ist vermerkt, dass ich einen VIAS-Kurs belegen soll. Was muss ich jetzt tun? Wo muss ich mich melden?
  • Wie erhalte ich eine Kopie meines Urteils?

Es trifft eine Person in Ihrem Umfeld:

  • Ein enger Bekannter hat eine Straftat begangen, mich nimmt das sehr mit. An wen kann ich mich wenden?
  • Mein Kind ist Opfer einer Straftat geworden. Welche Schritte kann es jetzt unternehmen? Wo kann es sich helfen lassen?

Die Erstberatung kann sowohl telefonisch als auch persönlich ohne Termin erfolgen.