Wie verläuft eine Sozialuntersuchung?

Der Justizassistent hat Zugang zur Akte bei Gericht und findet darin erste Informationen:

  • Welche Personen sind betroffen?
  • Welche Anfragen stellen Sie?
  • Besteht bereits ein Gerichtsurteil?

Austausch mit allen Betroffenen

Der Justizassistent trifft jede Partei einzeln zum Erstgespräch im Justizhaus. Er verschafft sich einen ersten Überblick, macht sich ein Bild zur aktuellen familiären Situation. Anschließend legt er einen Hausbesuch bei jeder Partei fest, um das betroffene Kind kennenzulernen und gegebenenfalls das Erstgespräch mit den Erwachsenen fortzuführen.

Neben den bereits erwähnten Gesprächen können auch andere Personen, wie etwa die Lebensgefährten oder die Großeltern, und weitere Dienste, beispielsweise der Jugendhilfedienst, mit in die Sozialuntersuchung einbezogen werden. Dazu müssen jedoch beide Parteien ihr Einverständnis geben. Der Justizassistent nimmt auch häufig Kontakt mit der Schule auf, um mehr über das Kind zu erfahren.

Um letzte Fragen zu klären, findet mit jeder Partei ein weiteres Gespräch im Justizhaus statt.

Empfehlung an das Gericht

Anhand aller geführten Gespräche schreibt der Justizassistent einen Bericht. Er erklärt darin die unterschiedlichen Sichtweisen der Parteien, deren Erwartungen und Lösungsansätze.

In seiner Schlussfolgerung spricht der Justizassistent dem Gericht eine konkrete Empfehlung aus. Er erklärt, was der Richter in seiner Entscheidung zum Wohl des Kindes berücksichtigen kann.

Der Justizassistent bietet jeder Partei ein letztes Gespräch im Justizhaus an, damit diese Kenntnis des Berichtes nehmen können. Anschließend sendet er seinen Bericht an das Gericht. Die Intervention des Justizhauses ist damit beendet.

Die Sozialuntersuchung wird meistens innerhalb von drei Monaten durchgeführt.