Sozialuntersuchung: wenn Eltern sich bezüglich der Kinder uneinig sind

Wer ist betroffen?

Häufige Beispiele sind:

  • Eltern, die sich darüber streiten, bei wem die gemeinsamen Kinder nach der Trennung leben
  • Eltern, die eine Einigung über den Lebensort ihrer Kinder getroffen haben und diese aus einem bestimmten Grund abändern wollen
  • Eltern, die wichtige Entscheidungen über ihre Kinder nicht gemeinsam treffen können, wie zum Beispiel die Schulauswahl

All diese Menschen können sich an das Familiengericht wenden, damit dieses eine Entscheidung bezüglich der Kinder treffen kann.

Wann und warum steht eine Sozialuntersuchung an?

Wenn das Familiengericht interveniert, stellt es das Wohl der Kinder in den Vordergrund. Dazu kann es das Justizhaus mit einer Sozialuntersuchung beauftragen. Diese führt ein Justizassistent durch. So erhält das Gericht Informationen über das Wohlergehen der Kinder.

Ziel ist es, sich ein Bild über die familiäre Situation zu machen und ein Maximum an Informationen zu erhalten. Dazu geht der Justizassistent von den Ansichten beider Elternteile aus. Das Interesse und Wohlbefinden der Kinder steht für den Justizassistenten während der gesamten Sozialuntersuchung im Vordergrund:

  • Was wünschen sich die Kinder?
  • Welche Bedenken äußern die Kinder?

Möchte ein Elternteil nicht an der Sozialuntersuchung teilnehmen, dann wird sie ohne diesen Elternteil durchgeführt.